Als Tore bezeichnet man die beweglichen Abschlüsse eines Areals. Diese bilden einen kontrollierten Zugang zu einer Einfriedung, Eingrenzung oder Terrain.
Tore unterscheidet man nach den Anwendungsgebieten und untergliedert in reine Personenkontrollen (Zugang) oder
kombinierte Fahrzeug-/ Personen- Kontrollen (Zufahrt). Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal findet man in der Art der Betätigung des Tores. Es gibt handbetätigte und kraftbetätigte Tore.
Man unterscheidet folgende Torarten:
Zugang zur Personen-Kontrolle / oder -vereinzelung
Zufahrt zur kombinierten Personen /Kfz-Kontrolle / oder -vereinzelung:
Die Auswahl eines Tortypes richtet sich nach folgenden Kriterien: