Als Einfriedung bezeichnet man die Eingrenzung eines Terrains, das nur durch ein Tor betretbar ist. Der Begriff wird im Speziellen für die
Umfriedung, die Abgrenzung eines Areals durch einen Zaun, einer freistehenden Mauer oder einer Hecke genutzt.
Im Wesentlichen werden durch Abgrenzungen von Arealen zwei Unterscheidungen vorgenommen:
-
der Schutz außerhalb der Einfriedung (gilt für Straf- und Maßregelvollzug)
-
der Schutz innerhalb der Einfriedung ist vielfältiger und kann die Markierung von Eigentum, dem Schutz der Gesundheit
aber auch von Sicherheitsbereichen außerordentlicher Gesetzmäßigkeit bedeuten (z.Bp.Flughäfen, Botschaften oder
Militärische Einrichtungen)
Dementsprechend kommen heute folgende Zaunarten zum Einsatz:
-
Drahtgeflechtzäune
-
Knotengeflechtzäune
-
Holzzäune
-
punktgeschweißte Stabgitterzäune
-
Streckmetallzäune
-
Frontgitter- und Staketenzäune
Eine weitere Unterscheidung erfolgt im Grad der Sicherheit oder der Nutzung:
-
Standardzäune / Ordnungszäune
-
Sport- und Ballfangzäune / Trennzäune / Absturzsicherungen
-
Sicherheitszäune / Mauerkronen- und Dachkantensicherungen
Sicherheitszäune definieren sich in der Regel über Zusatzfunktionen an Standard- und Ordnungszäunen wie:
-
teilweise modifizierte oder kombinierte Standardbeplankungen (höhere Drahtstärken, engere Masche)
-
Übersteigschutz aus Stachel- oder Natodraht, überstehenden Spitzen, flexiblen Biegekanten (gerade, ein- oder beidseitig
abgewinkelt)
-
Unterkriechsicherung / Aufwuchssperre (eingelassene Beplankung, Platten, Borden, Streifenfundamente)
-
zusätzliche Detektion (Körperschall / Neigung oder Ruhestromüberwachung)
-
besondere Anordnung der Zäune zu angrenzenden Bauteilen
-
besondere Ausbildungen von Ecken und Anschlüssen
-
Zaunhöhe (Mindesthöhe 2,0 m)
-
demontagesichere Verbindungselemente und Zubehörteile
Bei der Auswahl des richtigen Zaunes sind folgende Richtlinien zu beachten:
-
ICAO-Norm regelt international die Sicherheit an Flughäfen
-
BfR bestimmt die Art der Einfriedung f. Behörden und militär. Einrichtungen
-
DFB-Richtlinie zur Verbesserung der Sicherheit bei Bundesspielen
-
FiA-Richtlinie für den Bau von Rennstrecken und deren Sicherheit
-
JVA/MRV-länderspezifische Richtlinien für den Straf- und Maßregelvollzug
-
WSchZR Wildschutzzaunrichtlinie regelt die Anordnung und Art von Zäunen an Bundesstraßen